Seminarreihe Berlin - Teil 1: Tierschutzrecht
Aufzeichnung, Tierschutzrecht, 2010/63/EU
Die rechtliche Einordnung von Tierversuchen
Stichwörter: Tierschutz, Gesetz, Richtlinie 2010/63/EU
Sprache: Deutsch
Justyna Chmielewska ist als Juristin im Nationalen Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren am Bundesinstitut für Risikobewertung tätig. In Ihrem Beitrag geht Sie auf die rechtliche Einordnung von Tierversuchen in Deutschland ein. Der Vortrag gibt einen Überblick über die europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen und erklärt die Hierarchie der anwendbaren Normen. Jeder Tierversuch muss in Deutschland von der zuständigen Behörde im Vorfeld genehmigt werden.
Die Genehmigung eines Tierversuchs ist immer eine ethische Abwägung zwischen den Verfassungsgütern Tierschutz und Wissenschaftsfreiheit und bedarf juristischer Arbeitsweise. In diesem Zusammenhang erklärt Frau Chmielewska die Auslegung des Tierschutzgesetzes im Genehmigungsverfahren eines Tierversuchs und vermittelt mit Praxisbeispielen den Tierversuchen zugrundliegenden Genehmigungsprozess. Abschließend verdeutlicht sie die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Juristen für den erfolgreichen Vollzug des Tierschutzrechts.
Hinweis zum Vortrag:
Diese Präsentation wurde 2019 aufgezeichnet. Die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien können sich in der Zwischenzeit geändert haben. Es ist daher möglich, dass Teile der Präsentation nicht mehr dem aktuellen Stand der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.